Bleiben Sie stets informiert über die neuesten rechtlichen Entwicklungen und wichtige Urteile! Auf unserem Blog finden Sie regelmäßig fundierte Artikel zu verschiedenen Rechtsgebieten, die für Körperschaften des
öffentlichen Rechts von Interesse sind. Wir bieten praxisnahe Tipps und erläutern komplexe juristische Themen auf verständliche Weise.
Das BMF hat mit Schreiben vom 10.10.2025 die Voraussetzungen für die Zusammenfassung von BgA nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG grundlegend überarbeitet. Kommunale Träger erhalten neue Möglichkeiten, moderne Energietechnik wie Wärmepumpen, hybride PV-Anlagen und Fernwärmenetze steuerlich zu nutzen. Der Beitrag erläutert die neuen Spielräume und Anforderungen.
Die aktuelle Rechtsprechung des FG Baden-Württemberg bringt Bewegung in die umsatzsteuerliche Behandlung der Personalgestellung zwischen öffentlichen Einrichtungen. Das Gericht stärkt die Position der öffentlichen Hand: Personalüberlassung können regelmäßig auf öffentlich-rechtlicher Grundlage und ohne Wettbewerb zu privaten Anbietern erfolgen – mit wichtigen Auswirkungen für die Praxis
Ist die Übernahme eines Notdienstes durch einen Arzt für einen anderen Arzt (noch) eine steuerfreie Heilbehandlung? Oder ist der Inhalt der Leistung eher darin zu sehen, dass sich ein Arzt von seiner Pflicht zum Notfalldienst freikauft? Das Verfahren des BFH ist interessant, weil die Reichweite der Steuerbefreiungsnorm für Heilbehandlung von der Finanzverwaltung tendenziell sehr eng gesehen wird.
Der BFH hat erstmals zur Umsatzsteuerpflicht von Verwaltungsleistungen gegenüber unselbständigen Stiftungen Stellung genommen. Anders als viele Beobachter vermutet haben, handelt es sich bei diesen Verwaltungsleistungen nicht um (nicht steuerbare) unternehmensinterne Vorgänge. Entscheidend ist der konkrete Sachverhalt. Treuhänder von unselbständigen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen müssen nun ihre Verträge unter dem Aspekt der Entgeltlichkeit überprüfen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Verlustausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen im öffentlichen Nahverkehr nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Damit bestätigt der EuGH die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und sorgt für mehr Rechtssicherheit. Besonders für Städte, Kommunen und Verkehrsunternehmen, die regelmäßig Zuschüsse zur Deckung von Betriebsverlusten leisten oder erhalten, ist dieses Urteil von großer Bedeutung.
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